| Das Wichtigste in Kürze Für alle Neubauten muss ein Energieausweis erstellt werden (einzureichen mit dem Bau-antrag). Soll ein Gebäude verkauft werden, hat der Verkäufer dem Käufer einen Energieaus-weis zugänglich zu machen. Gleiches gilt bei Vermietung, Verpachtung,Leasing (Ausnahme vererben, verschenken).Der Energie-ausweis für Nichtwohngebäude kann nur von dafür zugelassenen Fachleuten mit akademischem Abschluss und Zusatzqualifikation ausgestellt werden. |
In 3 Schritten ...
1. Schritt
Sie nehmen Kontakt mit uns auf und senden uns Ihre Planung in per Email in Pdf oder per Post zu.
2.Schritt
Wir berechnen anhand Ihrer Planung oder Bestandsplänen nach DIN 18599 den Energiebedarfs-ausweis. Dieser wird über das Deutsche Institut für Bautechnik registriert und ist somit ein offizielles Dokument. Anmerkung: Sofern Sie noch keinen Gebäudeentwurf haben, können wir diesen für Sie erstellen und behördlich beantragen.
3. Schritt
Auf Wunsch können wir Ihnen auf Grundlage der Daten auch Sanierungsmaßnahmen empfehlen. Der Energieausweis wird Ihnen mit technischen Datenwerk übergeben.