IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren
Das Wichtigste in Kürze
- Kredit ohne Höchstbetrag
- für Bau, Kauf und Sanierung von Nichtwohngebäuden
- bis zu 17,5 % Tilgungszuschuss bei Komplettsanierung und 5 % bei Neubau
- auch Einzelmaßnahmen werden gefördert
Die KfW-Bank fördert die energetisch Sanierung von kommunalen Gebäuden. Derzeit erhalten Kommunen und Zweckverbände einen Kredit für die Gesamtbaumaßnahme von derzeit 0,05%. Ferner werde n zusätzlich Zuschüsse von bis zu 17,5% gewährt.
Diese Konditionen ändern sich von Zeit zu Zeit. Hier können Sie die Konditionen direkt bei der KfW einsehen.
In 3 Schritten und so wird`s gemacht ...
1. Schritt
Sie nehmen Kontakt mit uns auf und senden uns Ihre Planung in Pdf oder per Post zu. Wir berechnen anhand Ihrer Planung die geforderten Werte für die Bauteile und Heizanlage in verschiedenen Varianten.
2.Schritt
Wir beantragen bei der KfW-Bank über Ihre Hausbank das Darlehen. Nach ca. 14 Tagen erhalten Sie die Bestätigung und können die Bauaufträge vergeben.
3. Schritt
Die Hausbank fordert, je nach Baustand, das Darlehen bei der KfW-Bank an. Nach Fertig-stellung bestätigen wir den Vollzug und den ordnungsgemäßen Einsatz des Darlehens.
Energieberatung für Kommunen und Zweckverbände zu 80% von BAFA gefördert
Das Wichtigste in Kürz:
- Förderfähig ist jeweils das Netto-Beraterhonorar.
- Die Zuwendung beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal 15.000 Euro.
- Für die Präsentation des Beratungsberichts durch den Berater in Entscheidungsgremien des Beratenen kann zusätzlich eine Zuwendung in Höhe von 500 Euro beantragt werden.
- Die Energieberatung bzw. Neubauberatung des Nichtwohngebäudes kann nur einmal im Rahmen dieser Richtlinie gefördert werden.
- Der Antragsteller hat die Möglichkeit, mehrere Beratungen an verschiedenen Objekten bei demselben Beratungsempfänger durchzuführen.
- Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir kümmern uns um alles Weitere.