Das wichtigste in Kürze ...


An Energiemanagement kommt in Zukunft kein Unternehmen vorbei. Ein Energiemanagementsystem ist der zentrale Faktor, den Energieverbrauch systematisch, ganzheitlich und langfristig im Unternehmen zu senken. 

Hierzu müssen Unternehmen aufbau- und ablauforganisatorische Regelungen mit nachhaltiger Wirkung schaffen.   

Grundsätzlich wird zwischen einem Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 und einem Energieaudit nach DIN EN 16247-1 unterschieden.   

 

EDL-G 2015 ist beschlossene Sache: 

Die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G 2015) wurde vom Bundesrat am 6. März 2015 ohne Änderungen angenommen. Die Verkündung des Gesetzes ist noch im März geplant. Für viele Unternehmen rücken die Themen Energieeffizienz und Energiesparen damit auf der Agenda endgültig nach oben. Die wichtigste Frage zur Energieauditpflicht für Unternehmen bleibt vorerst unbeantwortet: Wie viel Aufwand bedeutet ein Energieaudit?

Was passiert, wenn kein Audit erfolgt? 

Bußgeld: Bis 50.000 € Strafe (§ 12 EDL-G) 

  • Energieaudit nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig 
  • Keine Nachweisführung nach Aufforderung, ob auditierungspflichtig oder freigestellt 
  • Vorsatz oder Fahrlässigkeit Falsche Selbsterklärung (ob Unternehmen i.S. EDLG)

Für welche Unternehmen wird ein Energieaudit nach DIN EN 16247 Pflicht?

Die Energieauditpflicht nach EDLG-2015 betrifft alle Unternehmen, die nicht KMU  sind. Damit werden auch Großunternehmen verpflichtet, die nicht dem produzierenden Gewerbe angehören, ein Energieaudit nach DIN EN 16247 einzuführen:


  • Groß- und Einzelhandel
  • Banken
  • Versicherungen
  • Verlage
  • Speditionen
  • Sonstige Dienstleister (Wäschereien, Entsorgungsbetriebe, Werkstätten, Rechenzentren, Telekommunikationsunternehmen, Call-Center, Facility Services)
  • Hotellerie
  • (System-)Gastronomie
  • Veranstaltungszentren
  • Kinos
  • Sportstätten
  • Museen
  • Bibliotheken
  • Freizeitparks
  • Zoologische Gärten
  • Krankenhäuser
  • Reha-Kliniken
  • Thermen
  • öffentliche Einrichtungen
  • Krankenkassen
  • gemeinnützige Organisation
  • Senioren- und Pflegeheime
  • Bildungswesen
  • Baugewerbe
  • Haus- und Immobilienverwaltungen


Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 zur kontinuierlichen Verbesserung

Wir führen eine Vorbeurteilung durch und stellen dabei fest, ob und welche Anforderungen der Norm in Ihrem Unternehmen bereits umgesetzt sind.

Das Zertifizierungsverfahren verläuft in 2 Stufen. Dabei prüft das Auditteam unter anderem, ob die Dokumentation Ihres Energiemanagements bereits den Anforderungen der ISO 50001 entspricht. Zudem demonstrieren wir die praktische Anwendung Ihres Energiemanagementsystems und prüfen die Wirksamkeit.

Im Rahmen jährlicher Überwachungsaudits überprüfen wir die kontinuierliche Optimierung der Prozesse und ob Ihr Unternehmen die Normkonformität aufrecht erhalten hat. 

Mit der Re-Zertifizierung vor Ablauf von drei Jahren setzen Sie Ihren kontinuierlichen Verbesserungsprozess dauerhaft fort. Ihren Partnern und Kunden dokumentieren Sie nachhaltig Ihr Engagement für mehr Energieeffizienz. 


Energieaudit DIN EN 16247-1 zur Bestandsaufnahme und Potenzialerkennung

Sie legt Anforderungen, Methoden und Ergebnisse für ein Energieaudit fest. Im eigentlichen Sinne stellt die Norm den Ablauf einer qualifizierten Energieanalyse dar.

Ein Energieaudit beinhaltet in der Regel eine Analyse Ihres Energieverbrauches sowie eine Potenzialanalyse. Auf diese Weise lassen sich Potenziale erkennen und entsprechende Verbrauchsminderungen umsetzen.

Zu beachten ist jedoch: Die DIN EN 16247 -1 ist kein Managementsystem-Norm. Sie ist demnach weder mit der DIN 50001 vergleichbar noch eine Zertifizierung. Sie hilft, den IST-Zustand Ihres Energieverbrauches zu bewerten, nicht jedoch, einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess aufrecht zu erhalten.





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