| Das wichtigste in Kürze Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die den sogenannten Spitzenausgleich (SpaEfv) nach §55 Energie- und §10 Strom-steuergesetz in Anspruch nehmen wollen, müssen ein Energiemanagementsystem (EnMS) einführen. |
In 3 Schritten, so funktioniert`s ...
1. Schritt
Sie nehmen Kontakt mit uns auf und vereinbaren einen Termin.
2.Schritt
Wir prüfen in welche Kategorie von Energiemanagementsystem Sie einzugliedern sind und führen das Energiemanagement ein. Die Einführung wird gegenüber einer akkreditierten Zertifizierungsstelle bestätigt.
3. Schritt
Das bestätigte Dokument wird dem Hauptzollamt vorgelegt. Dieses überweist Ihnen die entsprechende Energiesteuer zurück.